Reiserücktrittskostenversicherung

Informationen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Interessante Informationen der Leistungen zur Reiserücktrittskostenversicherung mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.

  • Für wen kommt eine Reiserücktrittskostenversicherung in Frage?

    Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Rücktrittsversicherung sollte gerade bei kostspieligen Reisen abgeschlossen werden, da im Falle eine kurzfristigen Absage (z.B. bei schwerer Erkrankung) an den Reiseveranstalter, nahezu keine Reisekosten zurückerstattet werden (Berechnung als Stornokosten). Das bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand, für Dienstleistungen, die letztendlich nicht zustande kommen.

  • Leistungen:

    Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornokosten einer bereits gebuchten Reise bei einer kurzfristigen Absage durch die versicherte Person im Falle von:

    • einer unerwarteten schweren Krankheit
    • einem schweren Unfall
    • erlittenen Schaden am Eigentum, z.B. durch Elementarschäden
    • unerwartet eingetretener Arbeitslosigkeit
    • einer Schwangerschaft
    • plötzlicher Tod eines Familienangehörigen
    • keine oder schlechte Verträglichkeit von notwendigen Impfstoffen

    Bei der Reiserücktrittskostenversicherung kann als Option unter anderem die Reiseabbruchversicherung hinzugebucht werden. Im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung, die bei Stornierungen vor dem Urlaub aufkommt, zahlt die Reiseabbruchversicherung ausschließlich für Stornierungen, die während eines Urlaubs entstehen.

  • Besonderheiten:

    Im Regelfall muß die Versicherung spätestens drei Wochen nach Buchung und spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Viele Versicherungsgesellschaften verlangen eine prozentuale Selbstbeteiligung am entstandenen Schaden.


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