Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung - Information und Leistungen
Umfangreiche Informationen der Lesitungen zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mit Leistungsbeschreibung und Tipps.
-
Für wen kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Frage?
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch Öltankhaftpflichtversicherung genannt) richtet sich insbesonders an Wohnungseigentümer und Mieter, welche über eine Ölheizung verfügen. Nach Paragraph 22 des Wasserhaushaltsgesetzes haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe.
-
Leistungen der Gewässerschadenhaftpflicht:
Wird eine Ölanlage (Öltank) undicht, oder gelangt Heizöl durch das Befüllen bzw. Betanken in die Gewässer, können beträchtliche Schäden für die Umwelt entstehen. Ein Tropfen Öl verursacht etwa 1.000 Liter unbrauchbares Wasser. Zudem können Tiere und Pflanzen durch das verseuchte Wasser Schaden erleiden, sowie das Erdreich kontaminiert werden. Die Gewässerschadenhaftpflicht - Versicherung haftet für solche Schäden. Die Leistungen erweitern sich um den passiven Rechtsschutz, welche prüft, ob Sie überhaupt den Schaden verursacht haben.
-
Besonderheiten:
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt ebenso auch Personen-, Vermögens-, und Sachschäden ab, die durch den Schaden einer defekten Ölanlage entstanden sind. Je nach Tarif werden auch Eigenschäden am Haus oder dem Grundstück erstattet.





