Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen und Informationen
Interessante Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.
Wer für die gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommt?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen von unter 48.150 Euro pflicht. Gerade für Familien mit Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen ist die gesetzliche Krankenversicherung oft günstiger, als die private Krankenversicherung, da nicht berufstätige Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert sind.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört es, die Gesundheit der versicherten Person zu zu erhalten, bzw. im Falle eines Schadens wiederherzustellen (siehe § 1SGB V). Das heißt, dass die versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen im Regelfall nach dem Sachleistungsprinzip erhalten.
Hier werden Sach- (z.B. Krücken, Verbandsmaterialien) und Dienstleistungen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch) seitens der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und die Kostenabwicklung direkt über die Krankenversicherung abgewickelt. Ein kleiner Überblick veranschaulicht Ihnen kurz die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Familienversicherung: Beitragsfrei mitversichert sind die nicht berufstätigen Familienmitglieder, wie der Lebenspartner und die Kinder.
- Finanzielle Unterstützung: Bei Zahnbehandlungen und Hörhilfen werden oft die wichtigsten Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt erhöhen sogar die Leistungen der Krankenkasse im Schadensfall. Die Bezuschussung von Sehhilfen wurde mit der Gesundheitsreform von 2003 eingestellt.
- Freie Hausarztwahl: Die versicherte Person hat in der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Auswahl des Hausarztes. Für den Besuch ist eine quartalsmäßige Praxisgebühr in Höhe von 10€ fällig.
- Heilmittelfürsorge: Kosten für Rollstühle, Gehhilfen, Verbandsmaterialien, Schienen, etc. werden zum größten Teil in der Standardausführung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
- Krankenhausaufenthalte: Inkludiert in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Krankenhausaufenthalte stationärer und ambulanter Art. mit inbegriffen sind die Versorgungsleistungen der Ärzte, ein Platz in einem Mehrbettzimmer, sowie die medizinische Versorgung. Seit der Gesundheitsreform von 2003 besteht bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlungspflicht von 10€ je Tag (bis maximal 28 Tage).
- Leistungen für Kurmaßnahmen: Es wird hier zwischen der ambulanten und stationären Kur unterschieden. Bei der ambulanten Kur kann von der Krankenkasse ein Zuschuss von 8€ je Kalendertag bewilligt werden (für Verpflegung und Unterkunft bis zu drei Wochen). Ist eine stationäre Kur geplant trägt die gesetzliche Krankenversicherung hier alle Kosten. Lediglich eine Zuzahlung in Höhe von derzeit 9€ je Kalendertag muß von dem Patient getragen werden.
- Verschreibungspflichtige Medikamente: Diese werden von der Krankenkasse erstattet (Eigenanteil beachten). Nicht rezeptpflichtige Medikamente werden nur dann erstattet, wenn diese zur stetigen Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit dient.
- Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. die Schwangerschaftsvorsorge oder Krebsvorsorge werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.





