Autoversicherung

Autoversicherung - Leistungen und Informationen

Übersicht der Leistungen und Informationen zur Autoversicherung, Autohaftpflichtversicherung, der Teilkasko und Vollkaskoversicherung mit Leistungsbeschreibung.

  • Für wen kommt eine Autoversicherung bzw. Kfz-Versicherung in Frage?

    Eine Autoversicherung ist ein "Muss" für jeden Autofahrer, zumal diese auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Speziell ist hier die Haftpflichtversicherung für das Auto gemeint. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung kann mitintegriert werden, diese lohnen sich aufgrund der höheren Versicherungsprämien meist nur für Neufahrzeuge, bzw. Fahrzeugen, mit einem hohen Restwert.

    Die Kfz-Versicherung besteht immer aus der Autohaftpflichtversicherung, sowie optional aus einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, einer Unfallversicherung / Insassenunfallversicherung, einer Verkehrsechtsschutzversicherung und einem Schutzbrief (z.B. für Autopannen).

  • Leistungen der Autohaftpflichtversicherung:

    Die Autoversicherung bietet Versicherungs-Leistungen für Personen- und Sachschäden, die bei einem selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Bei Personenschäden sind dies Schmerzensgeld, Regressansprüche des Unfallopfers, Zahlungen bei Unfalltod sowie Kosten bei Verdienstausfall. Entstehen Sachschäden, erstattet die Autoversicherung Reparaturkosten bzw. die Wertminderungs des Autos, sowie bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Kosten für Mietwagen und das Abschleppen werden ebenfalls erstattet.

    Allerdings haftet die Versicherungsgesellschaft bei der Autohaftpflichtversicherung nur für den Schaden des Unfallopfers und nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug. Das Gleiche gilt für Sachschäden, beispielsweise durch den Zusammenstoss mit einer Leitplanke. Diese wird von der Autohaftpflicht bezahlt, die Schäden am Auto hingegen nicht.

    Der Gesetzgeber verlangt eine Mindestdeckung bei Personenschäden von 2,5 Millionen Euro, bei Sachschäden von 500.000 Euro und bei Vermögensschäden von 50.000 Euro. Gegen einen Zuschlag kann diese Mindestdeckung bei nahezu jeder Autohaftpflichtversicherung aufgestockt werden.

    Als Nachweis der Haftpflichtversicherung, welche bereits bei der Zulassung des Fahrzeugs vorliegen muss, dient die Deckungskarte (früher auch Doppelkarte geanannt).

  • Leistungen der Teilkaskoversicherung:

    Die Teilkaskoversicherung versichert das Auto gegen Diebstahl (ebenso die Fahrzeugteile), Elementarschäden wie Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung und Sturm, Haarwild (z.B. Rehe), Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Brand und Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

    Bei Diebstahl von nicht fest eingebauten Teilen im Auto (wie z.B. CD´s, Fotoapparate über 50 Euro, Haurat, mobile Navigationssysteme) haftet die Teilkaskoversicherung nicht, sondern im Regelfall die Hausratversicherung. Eine Ausnahme, bei denen nicht festinstallierte Teile am Fahrzeug mitversichert werden, sind Skihalterungen, Kindersitze, Autoradios und Lautsprecher, sowie Kameras unter 50€, da diese bei Unfällen zur Beweisaufnahme dienen.

    Für Schäden, die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig entstanden sind, haftet die Teilkaskoversicherung nicht.

  • Leistungen der Vollkaskoversicherung:

    Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet zum einen die Leistungen der Teilkaskoversicherung, zum anderen deckt die Vollkaskoversicherung Schäden durch selbstverschuldete Unfälle ab. Ebenso haftet die Versicherung auch bei Vandalismus und bei Fahrerflucht Dritter, wenn dadurch am eigenen Fahrzeug Schaden entstanden ist.

    Entsteht bei oben genannten Ursachen ein Schaden am Fahrzeug, erstattet die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten des Fahrzeugs und zahlt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug. Hier gilt der Restwert am Tag des Schadens, welcher in der Regel durch einen Gutachter ermittelt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten einige Versicherungsgesellschaften den Neuwert des Fahrzeugs, auch wenn dieser bereits sechs Monate alt ist.

  • Leistungen der Insassenunfallversicherung:

    Die Insassenunfallversicherung kommt für alle Autounfälle auf, bei denen Fahrer und Beifahrer Schaden erleiden. Ob der Unfall selbst verschuldet wurde, oder aber durch Fremdeinwirkung entstanden ist, spielt keine Rolle. Mitversichert in der Insassen-Unfallversicherung ist auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs, sowie das Ein- und Aussteigen.

    Ähnlich wie bei der privaten Unfallversicherung, zahlt die Insassenunfallversicherung bei Invalidität, im Falle eines Todes, sowie ein Krankenhaustagegeld. Je nach Versicherung und Tarif kann auch ein Krankentagegeld gezahlt werden.

    Da nahezu alle berechtigen Forderungen, die gegen den Fahrzeugführer gestellt werden können, durch die Auto-Haftplfichtversicherung abgedeckt werden, ist eine Insassenhaftpflichtversicherung generell nicht notwendig.

    Ausnahme: Verschuldet der Fahrer eines Fahrzeugs einen Unfall selber, zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung den Personenschaden des Fahrzeugführers im Regelfall nicht. Hier greift jedoch, wenn vorhanden, die private Unfallversicherung.

  • Besonderheiten:

    Die Auto-Versicherung, egal ob Autohaftpflicht, Teil- / Vollkasko und Insassenunfallversicherung haftet generell nicht für Schäden, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind.

    Bei der Autohaftpflicht- sowie Teilkaskoversicherung wird die Versicherungsprämie anhand von Schadenfreiheitsklassen berechnet. Ein junger Fahranfänger verursacht statistisch gesehen mehr Unfälle, als jemand, der bereits seit Jahren Auto fährt. Je länger unfallfrei gefahren wird, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt erhält der Versicherungsnehmer und zahlt demnach auch weniger Beiträge. Durch einen selbstverschuldeten Unfall, können die Beiträge zur Kfz-Versicherung, je nach Schadensklasse, wieder steigen.

    Die Vollkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen, hier bleibt der Beitrag immer konstant.

    Um die Beiträge zur Autoversicherung zu berechnen, wird auch in Typenklassen eingeteilt, was bei derzeit über 10.000 verschiedenen Autotypen in Deutschland auch notwendig ist, um eine Beitragsgerechtigkeit zu bekommen. Z.B. sind die Beiträge in einem zwielichtigen Vorort eines Audi´s höher, als bei einem ausgedienten Opel Corsa in einem Villenviertel. Die Typenklassen der Kfz-Versicherung werden jedes Jahr neu berechnet.

    Zudem beeinflußen Faktoren wie: Garagenfahrzeug, Wohneigentum, Alter, jährliche Kilometerleistung, Erstfahrzeug / Zweitwagen, Wegfahrsperre etc. die Prämienzusammenstellung. Benötigen Sie noch weitere Informationen zu den Leistungen der Autoversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung helfen wir Ihnen gerne weiter. Gerne können Sie auch Ihre Autoversicherung mit unserem online Vergleich bzw. Vergleichsrechner vergleichen und Prämien sparen.

 

Auszug an Automarken, die größtenteils bei einem Vergleich zur Autoversicherung berücksichtigt werden:

Alfa Romeo
Aston Martin
Audi
BMW
Bugatti
Cadillac
Citroen
Daewoo
Daihatsu
Daimler
Ferrari
Fiat
Ford
Honda
Hyundai
Jaguar
Kia
Lada
Lamborghini
Lancia
Maserati
Mazda
Mercedes
Mini Cooper
Mitsubishi
Nissan
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Seat
Skoda
Smart
SsangYong
Subaru
Suzuki
Toyota
Trabant
VW (Volkswagen)
Wartburg


 


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