Auslandskrankenversicherung / Reisekrankenversicherung
Informationen zur Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung
Interessante Informationen der Leistungen zur Auslandskrankenversicherung mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.
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Für wen kommt eine Auslandskrankenversicherung in Frage?
Die Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung wird insbesondere für Reisen ins nicht EU-Ausland empfohlen, da hier in der Regel kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht.
Aber auch bei medizinisch notwendigen Behandlungen in den Ländern der EU (inklusive Norwegen, Lichtenstein, Schweiz und Island), die durch Privatärzte oder Privatkliniken behandelt weden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur den üblichen Mindestsatz, der Rest ist aus privaten Mitteln zu finanzieren, oder durch eine Auslandskrankenversicherung.
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Leistungen:
Bei akuten Behandlungen oder Unfällen im Ausland erstattet die Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten. Weitere Leistungen beinhalten, je nach Tarif:
- der medizinisch notwendige Krankentransport bzw. Krankenrücktransport
- die Kosten der Überführung im Falle des Todes
- die Kosten medizinisch notwendiger Medikamente
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Besonderheiten:
- Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb haben, gelten besondere Bestimmungen.
- je nach Gesellschaft kann eine Auslandsreisekrankenversicherung für einen Aufenthalt bis fünf Jahre abgeschlossen werden.





